FAQs

Informationen rund um den Gröninger Hof

Häufig gestellte Fragen, Update Sommer 2025

I. FRAGEN ZUR GENOSSENSCHAFT GRÖNINGER HOF EG ALLGEMEIN

Die Genossenschaft Gröninger Hof eG hat sich im Winter 2018 gegründet. Das Ziel der Genossenschaft ist die Entwicklung und der Betrieb von innovativen Wohn- und Arbeitsimmobilien. Anlass für die Gründung der Genossenschaft ist die Umwandlung des Parkhauses in der Neuen Gröningerstraße 12 in ein innovatives Lebens- und Wohnprojekt. Es werden 90 Wohneinheiten für unterschiedliche Wohnformen entstehen. Um dies zu erreichen, arbeiten die Gründungsmitglieder eng mit lokalen Akteur*innen und Bauexpert*innen zusammen, die aus Begeisterung für das Projekt ihr Wissen zur Verfügung stellen. Wenige Mitglieder aus Vorstand und Aufsichtsrat wollen später im Gröninger Hof wohnen, sehr viel Arbeit am Projekt erfolgt ehrenamtlich. Vorstand, Geschäftsstelle und Projektsteuerung arbeiten inzwischen hauptamtlich für die Genossenschaft, das Team findet Ihr hier.

Ideengeber und beratende Institution war die Initiative „Altstadt für Alle!“, getragen von der Patriotischen Gesellschaft von 1765. „Altstadt für Alle!“ setzt sich für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein sowie für Orte in der Innenstadt, die Austausch, Begegnung und Bürgerengagement im Stadtteil fördern. Hinzu kommt eine große Zahl lokaler Akteur*innen und Fachleute, die sich für das Modell einer ortsgebundenen, innovativen Projekt- und Immobilienentwicklung begeistern. Ziel aller Beteiligten war es von Anfang an, an dieser Stelle beispielhaft zu zeigen, was möglich sein kann, wenn Bürgerwille, Politik und Fachwissen gemeinsam an einem Strang ziehen.

II. Fragen zum Thema Wohnen, Gewerbe, Finanzen

Im Gröninger Hof entstehen 90 Wohneinheiten. Darunter wird es 60 Wohneinheiten als 1-Personen, 2-Personen, 3-Personen, 4-Personen, 5-Personen und sechs Clusterwohnungen mit 30 individuellen Clustereinheiten für ein bis zwei Personen geben. Unter anderem entstehen auch Wohnungen für Alleinerziehende mit Kind sowie zwei rollstuhlgerechte Wohnungen und viele barrierefreie Wohnungen.

Hybridflächen sind Flächen, die einen höheren Mehrwert für die Gemeinschaft und jeden Einzelnen bieten, wenn die Flächen zusammengefasst und gemeinschaftlich genutzt werden, statt individuell. Jede Wohnung leistet durch die Abgabe eines kleinen Teils an Wohnfläche (ca. 8 Prozent) einen Beitrag, sodass Hybridflächen entstehen können. Die Hybridflächen verfolgen den Gedanken der sharing economy – teilen statt besitzen. So entstehen im Gröninger Hof z.B. ein Hobby- und Lebensmittelraum, ein Spielzimmer und ein Fitnessraum.

Gemeinschaftsflächen verfolgen ihren Zweck, der das Wort „Gemeinschaft“ nicht allein auf die Bewohnerschaft bezieht, sondern auf das gesamte Haus und das Quartier erweitert. So wird es auch zukünftig wieder die Werkstatt als Raum der Zusammenkunft und ersten Anlaufpunkt, mit Strahlkraft in das Quartier geben.

Ja, im Sockel des Gebäudes wird es frei vermietete Gewerbeflächen geben. Es entstehen bei Bedarf zusammenschaltbare kleine bis mittelgroße Einheiten, die zu marktüblichen Mieten angeboten werden. Ziel ist es, Branchen zu verorten, die Publikumsverkehr erzeugen und attraktiv ins Quartier wirken. Erste Flächen sind bereits vermietet. Wendet Euch gerne an uns, wenn Ihr Interesse an einer Gewerbefläche habt: info@groeninger-hof.de

Ja, auf den unteren Ebenen wird es publikumsoffene Nutzungen geben, die den Ort über Kultur, Bildung und Gewerbe beleben und die Nachbarschaft aktiv einbeziehen.

Die Concierge-Loge im Erdgeschoss soll ein repräsentativer Ort des Willkommens sein. Sowohl für die Bewohner*innen des Hauses, als auch für das Quartier. Kleine Dienstleistungen sind ebenso denkbar, wie die Organisation der Gemeinschafträume, Annahme von Paketen usw. Wer und wie die Concierge-Loge betrieben wird, befindet sich noch in Abstimmung.

Der Gröninger Hof verfolgt das Ziel, auf wenig Fläche viel Wohnraum zu schaffen. Die Wohnungen sind entsprechend kompakt. Zusätzliche Angebote, wie die Gästewohnung für den Familienbesuch können nach Bedarf gegen eine Gebühr genutzt werden. Darüber hinaus möchten wir in der „Gästeetage“ Gäste- und Kurzzeitwohnen für Kunst- und Kulturschaffende in der Hamburger Innenstadt anbieten.

Die Gästeetage umfasst 12 Gästewohnungen mit insgesamt rund 440 qm. Die Wohnungen bieten Platz für ein bis vier Personen und befinden sich im ersten Obergeschoss des Vorderhauses.

Das Betreibermodell für diese Gästeetage wird aktuell entwickelt. Die Mischung aus Wohnen, Kultur und Gewerbe in der Innenstadt, in Verbindung mit dem im Erdgeschoss gelegenen Kultur- und Bildungsraum Stadtwerkstatt, fördert Synergieeffekte und Austausch und wird die Gästeetage zu einer attraktiven Adresse machen.

Die Genossenschaft bekam im Januar 2020 das Parkhaus zur weiteren Entwicklung anhand gegeben, 2021 wurde der Architekturwettbewerb entschieden. Gewonnen hat das Schweizer Büro Duplex, das zusammen mit der bereits bestehenden Bewohnerschaft und aktiven Genoss*innen insgesamt fünf Echoräume zur weiteren Schärfung und Abstimmung in der Entwurfsplanung durchführte. Der Bauantrag wurde im Dezember 2024 bewilligt. Im Mai 2025 wurde der Erbbaurechtsvertrag unterzeichnet, im Juli 2025 die Baustelle eingerichtet. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für das 3. Quartal 2027 geplant.

Das Finanzierungskonzept sieht mehrere Finanzierungsbausteine vor. Das Fundament bildet das Eigenkapital der Genossenschaft, welches sich aus den Genossenschaftsanteilen aller Mitglieder zusammensetzt. Das Grundstück ist im Erbbaurecht übernommen worden, wodurch die Genossenschaft durch die Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses auf dem Grundstück der Stadt Hamburg ein Bauwerk errichten und unterhalten kann. Der Wohnungsbau wird durch ein Förderdarlehen und Zuschüsse der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) finanziert, während die Baukosten des freifinanzierten Gewerbeteils durch ein marktübliches Zusatzdarlehen der IFB gedeckt werden. Hinzu kommen direkte Zuwendungen aus dem Quartiers- und Sanierungsfonds der FHH.

Darüber hinaus benötigt die Genossenschaft weiterhin Eigenkapital in Form von Anteilen, oder nachrangigen, privaten Darlehen zur Darstellung des benötigten Eigenkapitals. Das Wichtigste hierbei ist der Vertrauensvorschuss, den eine solche Finanzierung für das Projekt bedeutet.

Das Eigenkapital der Genossenschaft setzt sich aus den Genossenschaftsanteilen aller Genoss*innen zusammen. Hierzu zählen die gezeichneten Pflichtanteile zum Eintritt in die Genossenschaft und freiwillig gezeichnete weitere Anteile. Für nutzende Genoss*innen sind weitere Pflichtanteile in Abhängigkeit zur Nutzungsart und Fläche zu zeichnen. Für Wohnraum liegen die Anteile bei 600 €/qm, für Gewerbeflächen bei 100 €/qm.  Weitere Eigenkapitalbestandteile können z. B. nachrangige, private Darlehen sein.

Im Wettbewerb 2019/2020 sind wir mit prognostizierten Kosten von 28 Millionen Euro gestartet. Seither gibt es laut dem statistischen Bundesamt eine Kostensteigerung im Bausektor von über 40 Prozent – das betrifft alle Bauprojekte, nicht nur uns. Hinzu kommen die für uns zu Projektbeginn nicht absehbaren Mehrkosten für den Abbruch des Parkhauses und umfangreiche Sanierungsarbeiten an den zu erhaltenden Bauteilen. Auch das Parkhaus, als schon vorhandener Rohbau, hatte einen Wert für uns, den wir eingerechnet hatten. Die Gesamtprojektkosten belaufen sich durch diese Faktoren insgesamt auf rund 40 Millionen Euro.

III. Fragen zum Thema Wohnungen

Zum aktuellen Stand (Sommer 2025) sind 95% der Wohnungen im Gröninger Hof an künftige Bewohner*innen vergeben. Auch vergeben sind die Wohnungen an die drei Sozialen Träger. Weitere Infos findet ihr auf der Seite Wohnen im Gröninger Hof

Wohnungen können nur von Mitgliedern der Genossenschaft gemietet werden. Wir suchen Menschen, die Interesse am gemeinschaftlichen Zusammenleben haben.
Bisher organisiert unser Arbeitskreis Wohninteresse in verschiedenen Schritten die Aufnahme in die Bewohnerschaft, sodass aus dem Kreis interessierter und aktiver Genossenschaftsmitglieder neue Bewohner*innen werden. Zukünftig wird ein Belegungsbeirat diese Aufgabe übernehmen. Im Gröninger Hof werden außerdem Mitarbeiter*innen und Klient*innen der drei Sozialen Träger (Evangelische Stiftung Alsterdorf, Jugendhilfe e.V. und Studierendenwerk Hamburg) Wohnungen beziehen. Auch wenn aktuell keine Wohnungen mehr zur Verfügung stehen, besteht weiterhin die Möglichkeit, Mitglied in der Genossenschaft zu werden und ggf. langfristig in zukünftigen Projekten eine Wohnungen zu bekommen.

Wer in unserer Genossenschaft Mitglied ist, wohnt sicher wie im Eigentum und so flexibel wie in einer Mietwohnung. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, den Wohn- und Lebensraum mitzugestalten. Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Alle Mitglieder sind gemeinsam die Eigentümer*innen der Genossenschaft. Wer Anteile an der Genossenschaft hat, besitzt ein Stück Gröninger Hof.

Nein, es besteht weder ein Anrecht auf eine Wohnung, noch die Verpflichtung, eine Wohnung anzumieten. Welche Genossenschaftsmitglieder zu wohnenden Genoss*innen werden, wird in gemeinschaftlicher Abstimmung erarbeitet. Wir wünschen uns auch eine große Anzahl von Genoss*innen, die sich wie alle Gründungsgenoss*innen dafür engagieren, dass sich die Wohnungspolitik in Hamburg neu ausrichtet. Unsere Idee soll alle interessierten Stadtakteur*innen ansprechen.

Ziel der Genossenschaft ist es, eine sozial verträgliche und kostendeckende Miete zu erheben. 100% der Wohnungen im Grönigner Hof sind öffentlich gefördert. Weitere Informationen dazu unter https://groeninger-hof.de/wohnen/

 

Alle Mitglieder beteiligen sich finanziell mit Anteilen an der Genossenschaft Gröninger Hof, das sind mindestens 1.000€ für die Mitgliedschaft. Die Anteile der Genossenschaft werden zur Realisierung des Bauvorhabens verwendet. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder Gewerbefläche überlassen wird, hat einen Beitrag zur Aufbringung des Eigenkapitals zu leisten. Die Höhe der Anteile für eine Wohnung im Gröninger Hof beträgt 600€/qm. Für eine Gewerbefläche betragen die Anteile 100€/qm.

Beispiel: Für eine 50qm-Wohnung bedeutet dies 50qm*600€ = 30.000 €.

Die Eigenleistung erfolgt durch die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen. Im Falle eines Auszuges können die Anteile übertragen oder gekündigt werden. Der genaue Wortlaut ist in unserer Satzung in der Anlage zu § 17 Abs. 2 nachzulesen.

IV. Fragen zur Mitgliedschaft

Ein Genossenschaftsanteil beträgt 200€. Für den Erwerb einer Mitgliedschaft müssen fünf Genossenschaftsanteile gezeichnet werden, also 1.000€. Hierüberhinaus können weitere freiwillige Anteile à 200€ gezeichnet werden. Das einmalige Eintrittsgeld beträgt 50€.

Da die Genossenschaft sich zum aktuellen Zeitpunkt in der Projektentwicklung befindet und weder über Einnahmen, noch Gewinne verfügt, erfolgt keine Verzinsung. Eine Dividendenauszahlung kann erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens und bei einem positiven Jahresergebnis erwartet werden.

Ja, gemäß unserer Satzung können maximal 1.745 weitere Anteile gezeichnet werden. Die Anzahl der Genossenschaftsanteile hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Stimmen in der Mitgliederversammlung.

Eine Genossenschaft lebt von der Gemeinschaft. Deshalb sieht das Genossenschaftsgesetz grundsätzlich vor, dass jedes Mitglied nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung hat. Wir wünschen uns in der Tat viele Menschen, die aktiv an der Idee dieses beispielhaften Prozesses mitwirken – deshalb hat jeder Genosse und jede Genossin, egal ob Firma oder Privatperson, egal ob ein oder zehn Anteile gezeichnet wurden, nur eine Stimme.

Ja. Nur Genossenschaftsmitglieder können Nutzer*innen im Gröninger Hof sein.

Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können auch Personen unter 18 Jahren Mitglied bei der Genossenschaft Gröninger Hof eG werden. Wenn Ihr Anteile für Eure Kinder erwerben wollt, erwähnt dies bitte im Mitgliedsantrag.

Die Regelungen zur Kündigung der Mitgliedschaft richten sich nach den Bestimmungen unserer Satzung. Die Kündigung kann nur zum Jahresende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre. Diese Frist schützt unsere Genossenschaft, damit nicht kurzfristig große Mengen an Eigenkapital abgezogen werden können.  Der Wert des Geschäftsguthabens, das im Falle der Kündigung ausgezahlt wird, richtet sich nach dem festgestellten Jahresabschluss des jeweiligen Jahres. Das Geschäftsguthaben kann sich um zugeschriebene Gewinnanteile vermehren oder um abgeschriebene Verlustanteile vermindern.

Bei Fragen bezüglich der Kündigung der Mitgliedschaft im Gröninger Hof wende Dich bitte an die Geschäftsstelle unter info@groeninger-hof.de

 

Im Todesfall gibt es zwei Möglichkeiten für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Gröninger Hof eG:
1) Die Mitgliedschaft wird fortgesetzt und durch eine erbende Person übernommen. Die erbende Person wird Mitglied in der Genossenschaft und übernimmt die Anteile der verstorbenen Person.
2) Die Mitgliedschaft wird nicht fortgesetzt. Das Geschäftsguthaben wird zum nächstmöglichen Termin an die erbende Person ausgezahlt.

Ja, gerne! Die Genossenschaft freut sich über interessierte Stadtbürger*innen, die sich innerhalb der Genossenschaft z.B. in einem unserer Arbeitskreise engagieren möchten. Wenn Du Interesse hast, melde Dich gerne bei uns.

Den Mitgliedsantrag auf der Seite „Mitmachen“ herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden. In der Regel bearbeiten wir alle neuen Beitrittserklärungen im Laufe eines Monats und bestätigen neue Mitgliedschaften nach Freigabe des Vorstandes. Nachfragen bitte per Mail an: info@groeninger-hof.de