FAQs

Informationen rund um den Gröniger Hof

Häufig gestellte Fragen, Update Sommer 2023

I. FRAGEN ZUR GENOSSENSCHAFT GRÖNINGER HOF EG ALLGEMEIN

Die Genossenschaft Gröninger Hof eG hat sich im Winter 2018/2019 gegründet und sich zum Ziel gesetzt das Parkhaus in der Neuen Gröningerstraße 12 in ein innovatives Lebens- und Wohnprojekt für viele umzuwandeln. Es werden 90 im Grundriss sehr unterschiedliche Wohneinheiten für unterschiedliche Wohnformen entstehen. Um dies zu erreichen, arbeiten die Gründungsmitglieder eng mit lokalen Akteur*innenen und Bauexpert*innen zusammen, die aus Begeisterung für das Projekt ihr Wissen zur Verfügung stellen. Kein Mitglied aus Vorstand und Aufsichtsrat will später im Gröninger Hof wohnen, sehr viel Arbeit am Projekt erfolgt ehrenamtlich.

Ideengeber und beratende Institution ist die Initiative „Altstadt für Alle!“ getragen von der Patriotischen Gesellschaft von 1765. „Altstadt für Alle!“ setzt sich für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein sowie für Orte in der Innenstadt, die Austausch, Begegnung und Bürgerengagement im Stadtteil fördern. Hinzu kommt eine große Zahl lokaler Akteure und Fachleute, die sich für das Modell einer ortsgebundenen, innovativen Projekt- und Immobilienentwicklung begeistern konnten. Ziel aller Beteiligten war es von Anfang an, an dieser Stelle beispielhaft zu zeigen, was möglich sein kann, wenn Bürgerwille, Politik und Fachwissen gemeinsam an einem Strang ziehen. Handelnde Personen findet Ihr hier.

II. Fragen zum Thema Wohnen, Gewerbe, Finanzen

Im Gröninger Hof entstehen 90 Wohneinheiten. Darunter wird es 60 Wohneinheiten als 1-Personen, 2- Personen, 3-Personen, 4-Personen, 5-Personen und 6-Personenwohnungen und sechs Clusterwohnungen mit 30 individuellen Clustereinheiten für ein bis zwei Personen geben. Hierzu zählen auch Wohnungen für Alleinerziehende mit Kind und Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende („WA-Bindung“), sowie zwei rollstuhlgerechte Wohnungen und zehn barrierefreie Wohnungen.
(Stand Sommer 2023, wobei Abweichungen in den Zahlen im Laufe des Planungsprozesses möglich sind).

Hybridflächen sind Flächen, die einen höheren Mehrwert für die Gemeinschaft und jeden Einzelnen bieten, wenn die Flächen zusammengefasst und gemeinschaftlich genutzt werden, statt individuell. Jede Wohnung leistet durch die Abgabe eines kleinen Teils an Wohnfläche einen Beitrag, sodass Hybridräume entstehen können. Die Hybridflächen verfolgen den Gedanken der Sharing Economy – teilen, statt besitzen. Als hybride Flächen entstehen im Gröninger Hof z.B. Hobby- und Lebensmittelraum, Spiel- und ein Gruppenraum. Der hybride Wohnflächenanteil zu den „eigenen vier Wänden“ beträgt ca. 8 %. Die Gesamtsumme ist die Basis für die Berechnung der Miete, der Nebenkosten und der wohnungsbezogenen Pflichtanteile.
Gemeinschaftsflächen verfolgen ihren Zweck, indem sich das Wort „Gemeinschaft“ nicht allein auf die Bewohnerschaft bezieht, sondern auf das gesamte Haus und das Quartier erweitert. So entsteht z.B. die Stadtwerkstatt als Raum der Zusammenkunft des Gröninger Hofs und erster Anlaufpunkt mit Ausstrahlungscharakter in das Quartier.

Ja, im publikumsoffenen Sockel des Gebäudes wird es gewerblich zu nutzende Flächen geben, die in freier Vermietung dem Bedarf der Nachbarschaft angepasst sind. Es entstehen bei Bedarf zusammenschaltbare kleine bis mittelgroße Einheiten die zum marktüblichen Mietzins angeboten werden. Ziel ist es Branchen zu verorten, die Publikumsverkehr erzeugen und mit Attraktivität in das Viertel wirken. Wenden Euch gerne an uns, wenn Ihr Interesse an einer Gewerbefläche habt.

Ja, auf den unteren Ebenen wird es publikumsoffene Nutzungen geben, die den Ort über Kultur, Bildung und Gewerbe beleben und die Nachbarschaft aktiv einbeziehen.

Die Concierge-Loge im Erdgeschoss soll ein repräsentativer Ort des Willkommens sein. Sowohl für die Bewohner*innen des Hauses, wie auch für das Viertel. Kleine Dienstleistungen sind ebenso denkbar, wie die Organisation der Gemeinschafträume, Annahme von Paketen usw. Wer und wie die Concierge-Loge betreiben wird befindet sich noch in Abstimmung.

Die Genossenschaft hat Ende Januar 2020 das Parkhaus zur weiteren Entwicklung anhand gegeben bekommen. 2021 wurde der Architekturwettbewerb entschieden. Gewonnen hat das Schweizer Büro Duplex. Zusammen mit der bereits bestehenden Bewohnerschaft und aktiven Genoss*innen wurden 2021 insgesamt vier Echoräume zur weiteren Schärfung und Abstimmung in der Entwurfsplanung durchgeführt. Der  Baubeginn ist für 2024 geplant.

Das Finanzierungskonzept sieht mehrere Finanzierungsbausteine vor. Das Fundament bildet das Eigenkapital der Genossenschaft, welches sich aus den gezeichneten Genossenschaftsanteilen aller Genoss*innen zusammensetzt. Das Grundstück wird im Erbbaurecht erworben, wodurch die Genossenschaft durch die Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses auf dem Grundstück der Stadt Hamburg ein Bauwerk errichten und unterhalten kann. Durch den Bau eines energiesparenden Effizienzhauses plant die Genossenschaft mit einem zinsgünstigen KfW-Darlehen. Der geförderte Teil soll durch Förderdarlehen und Zuschüsse der Investitions- und Förderbank Hamburg finanziert werden, während die Baukosten des freifinanzierten Teils durch Bankdarlehen gedeckt werden sollen.

Darüber hinaus benötigt die Genossenschaft insbesondere für die Anlauffinanzierung nachrangige, private Darlehen. Das wichtigste hierbei ist der Vertrauensvorschuss, den eine solche Finanzierung für das Projekt bedeutet.

Das Eigenkapital der Genossenschaft setzt sich aus gezeichneten Genossenschaftsanteilen aller Genoss*innen zusammen. Hierzu zählen die gezeichneten Pflichtanteile zum Eintritt in die Genossenschaft und freiwillig gezeichnete weitere Anteile. Für nutzende Genoss*innen sind weitere Pflichtanteile in Anhängigkeit zur Nutzungsart und Fläche zu zeichnen und einzuzahlen.
Weitere Eigenkapitalbestandteile können z. B. nachrangige, private Darlehen sein.

Im Wettbewerb 2019/2020 sind wir mit prognostizieren Kosten von 28 Millionen Euro gestartet. Seither gibt es eine Kostensteigerung von rund 12 Prozent – das betrift alle Bauprojekte, nicht nur uns. Allein dadurch bedingt, liegen wir zurzeit bei 31,7 Millionen Euro. Hinzu kommen die für uns nicht geplanten Mehrkosten durch Abbau des Rohbaus auf dem Gelände. Dieser Rohbau hatte einen Wert für uns, den wir immer eingerechnet haben. Dieser Wert fällt jetzt weg, und das bedingt weitere Mehrkosten von gut 3 Millionen.

III. Fragen zum Thema Wohnungen

Zum aktuellen Stand (Sommer 2023) sind 35 Wohnungen im Gröninger Hof an künftige Bewohner*innen verteilt. Auch verteilt sind die Wohnungen an die drei Sozialen Träger. Doch das Haus ist noch nicht voll - wer Interesse hat, kann sich gerne bewerben. Infos auf der Seiten Wohnen im Gröninger Hof

Wohnungen können nur von Mitgliedern der Genossenschaft gemietet werden. Die aktuelle Bewohnerschaft freut sich über weiteren Zuwachs. Dabei suchen wir Menschen die Interesse am gemeinschaftlichen Zusammenleben haben.
Unser Belegungsbeirat organisiert in verschiedenen Schritten die Aufnahme in die Bewohnerschaft , sodass aus dem Kreis interessierter und aktiver Genossenschaftsmitglieder neue Bewohner*innen werden. Im Gröninger Hof werden außerdem Mitarbeiter*innen und Klient*innen der drei Sozialen Träger (Evangelische Stiftung Alsterdorf, Jugendhilfe e.V. und Studierendenwerk Hamburg) Wohnungen beziehen.

Wer in unserer Genossenschaft Mitglied ist, wohnt sicher wie im Eigentum und so flexibel wie in einer Mietwohnung. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht. Dafür gibt es viele Möglichkeiten den Wohn- und Lebensraum mitzugestalten. Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Alle Mitglieder sind die Eigentümer der Genossenschaft Gröninger Hof. Wer Anteile am Gröninger Hof besitzt, besitzt ein Stück der Genossenschaft.

Wohnungen können nur von Mitgliedern der Genossenschaft gemietet werden. Stand Sommer 2023 gibt es eine Kernbewohnerschaft von ca. 40 Haushalten. In verschiedenen Aufnahmeschritten, organisiert durch unseren Belegungsbeirat, kommen weitere Bewohner*innen aus dem Kreis interessierter und aktiver Genossenschaftsmitglieder hinzu. Außerdem werden Klient*innen der drei Sozialen Träger (Evangelische Stiftung Alsterdorf, Jugendhilfe e.V. und Studierendenwerk Hamburg) Wohnungen im Gröninger Hof beziehen.

Nein, es besteht weder ein Anrecht auf eine Wohnung noch die Verpflichtung eine Wohnung anzumieten. Welche Genossenschaftsmitglieder zu wohnenden Genoss*innen werden, wird in gemeinschaftlicher Abstimmung erarbeitet. Wir wünschen uns ja eine große Anzahl von Genoss*innen, die sich wie alle Gründungsgenoss*innen dafür engagieren, dass sich die Wohnungspolitik in Hamburg neu ausrichtet. Unsere Idee soll alle interessierten Stadtakteure ansprechen.

Ziel der Genossenschaft ist es, eine sozial verträgliche und kostendeckende Miete zu erheben. Weitere Informationen dazu unter https://groeninger-hof.de/wohnen/

Alle Mitglieder beteiligen sich finanziell mit Anteilen an der Genossenschaft Gröninger Hof, das sind mindestens 1.000€ für die Mitgliedschaft
Die Anteile der Genossenschaft werden zur Realisierung des Bauvorhabens verwendet.
Jedes Mitglied, dem eine Wohnung oder Gewerbefläche überlassen wird, hat einen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme von Geschäftsanteilen zu leisten. Die Eigenleistung für eine Wohnung im Gröninger Hof beträgt 600€/ qm. Beispiel: Für eine 50qm-Wohnung bedeute dies somit 50qm*600€ = 30.000 €. Die Eigenleistung erfolgt durch die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen. Im Falle eines Auszuges können die Anteile übertragen oder gekündigt werden. Der genaue Wortlaut ist in unserer Satzung in der Anlage zu § 17 Abs. 2 nachzulesen.

IV. Fragen zum Thema Bewohner*innen-Gruppe

Infos zur Aufnahme in die Bewohnerschaft und weitere Informationen gibt es auf der der Seite "Wohnen". Wir bieten Informationsveranstaltungen für Wohninteressierte zum gemeinsamen Kennenlernen an. Bei Interesse bitte melden bei info@groeninger-hof.de

V. Fragen zur Mitgliedschaft

Ein Genossenschaftsanteil beträgt 200 Euro. Für den Erwerb einer Mitgliedschaft müssen fünf Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Hierüberhinaus können weitere freiwillige Anteile à 200 Euro gezeichnet werden. Das einmalige Eintrittsgeld beträgt 50 Euro.

Da die Genossenschaft sich zum aktuellen Zeitpunkt in der Projektentwicklung befindet und noch über keine Einnahmen verfügt, erfolgt keine Verzinsung. Eine Dividendenauszahlung kann erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens und bei einem positiven Jahresergebnis erwartet werden.

Ja, gemäß unserer Satzung können maximal 1.745 Anteile gezeichnet werden. Die Anzahl der Genossenschaftsanteile hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Stimmen in der Mitgliederversammlung.

Eine Genossenschaft lebt von der Gemeinschaft. Deshalb sieht das Genossenschaftsgesetz grundsätzlich vor, dass jedes Mitglied nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung hat. Wir wünschen uns in der Tat viele Menschen, die aktiv an der Idee dieses beispielhaften Prozesses mitwirken – deshalb hat jeder Genosse und jede Genossin, egal ob Firma oder Privatperson. egal ob ein oder zehn Anteile gezeichnet wurden, nur eine Stimme.

Ja. Nur Genossenschaftsmitglieder können Nutzer*innen im Gröninger Hof sein.

Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können auch Personen unter 18 Jahre Mitglied bei der Genossenschaft Gröninger Hof eG werden. Wenn Ihr Anteile für Eure Kinder erwerben wollt, erwähnt dies bitte im Mitgliedsantrag.

Die Regelungen zur Kündigung der Mitgliedschaft richten sich nach den Bestimmungen unserer Satzung. Die Kündigung kann nur zum Jahresende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre. Diese Frist schützt unsere Genossenschaft, damit wir ausreichend Zeit haben, um neue Mitglieder für den Gröninger Hof zu finden und die gekündigten Anteile auszugleichen.

Der Wert des Geschäftsguthabens, das im Falle der Kündigung ausgezahlt wird, richtet sich nach dem festgestellten Jahresabschluss des jeweiligen Jahres. Das Geschäftsguthaben kann sich um zugeschriebene Gewinnanteile vermehren oder um abgeschriebene Verlustanteile vermindern.

Bei Fragen bezüglich der Kündigung der Mitgliedschaft im Gröninger Hof wende Dich bitte an die Geschäftsstelle unter info@groeninger-hof.de

Im Todesfall gibt es zwei Möglichkeiten für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Gröninger Hof eG:
1 ) Die Mitgliedschaft wird fortgesetzt und durch eine erbende Person übernommen. Die erbende Person wird Mitglied in der Genossenschaft und übernimmt die Anteile der verstorbenen Person.
2 ) Die Mitgliedschaft wird nicht fortgesetzt. Das Geschäftsguthaben wird zum nächstmöglichen Termin an die erbende Person ausgezahlt.

Ja, gerne! Die Genossenschaft freut sich über interessierte Stadtbürger*innen, die sich innerhalb der Genossenschaft z.B. in einer unserer Arbeitsgruppen engagieren möchten. Wenn Du Interesse hast, melde Dich gerne bei uns.

Den Mitgliedsantrag auf der Seite „Mitmachen“ herunterladen, ausfüllen und an uns zurück senden. In der Regel bearbeiten wir alle neuen Beitrittserklärungen im Laufe eines Monats und bestätigen neue Mitgliedschaften jeweils zum Monatsende. Sollten wir mal in Verzug sein, bitten wir um Verständnis. Nachfragen bitte per Mail an: info@groeninger-hof.de