Stand Februar 2024
Genossenschaftliches Wohnen
Wer in unserer Genossenschaft Mitglied ist, wohnt sicher wie im Eigentum und so flexibel wie in einer Mietwohnung. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht. Dafür gibt es viele Möglichkeiten den Wohn- und Lebensraum mitzugestalten.
Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern und alle Mitglieder beteiligen sich finanziell mit Anteilen an der Genossenschaft Gröninger Hof eG – 1.000€ für die Mitgliedschaft und je 600€ pro qm Wohnfläche. Wer Anteile am Gröninger Hof besitzt, besitzt ein Stück der Genossenschaft. Die Anteile der Genossenschaft werden zur Realisierung des Bauvorhabens und später auch zum Betrieb des Gebäudes verwendet. Wenn Du beim Gröninger Hof mitmachst, gehört Dir also ein Teil unseres Hauses.
Das besondere Wohnerlebnis
Eine Wohnung im Gröninger Hof ist keine gewöhnliche Wohnung. Sie ist an die Bedürfnisse der Bewohner*innen angepasst: Familien mit Kindern leben hier genauso gut, wie Wohngemeinschaften oder Singles.
Es wird 60 Wohneinheiten als 1-Personen, 2- Personen, 3-Personen, 4-Personen, 5-Personen und 6-Personenwohnungen geben, darunter fallen auch Einheiten für Alleinerziehende mit Kind, rollstuhlgerechte Wohnungen und barrierefreie Wohnungen. Dazu entstehen in 6 Clusterwohnungen 30 individuelle Clustereinheiten für ein bis zwei Personen. Mit Clusterwohnungen bieten wir Orte für Menschen an, die ein abgeschlossenes Zimmer mit eigenem Bad bewohnen und ihre große Wohnküche mit Mitbewohner*innen teilen.
Die in Summe dann 90 Wohneinheiten im Gröninger Hof werden eher klein sein, um viel Gemeinschaftsfläche mitbauen zu können: zum Feiern und Spielen, aber auch Räume, in denen Gäste übernachten und Bewohner*innen arbeiten – gemeinsam genutzte Flächen eben. Wir wollen nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern ein mit Leben gefülltes Haus.
Und irgendwann schwappt das Leben über, auf die Straße, ins Viertel und in die Innenstadt. Gemeinsam gestalten wir Wohnen, Arbeiten und Leben in Hamburgs Altstadt neu.
Flächen neu gedacht: im Gröninger Hof entstehen Hybrid- und Gemeinschaftsflächen
Hybridflächen
Teilen statt Besitzen lautet unsere Devise und daher gibt es bei uns Hybridflächen. Hybridfläche heißt zum Beispiel: Nicht in jeder Wohnung steht eine Waschmaschine und verbraucht Platz, sondern es gibt einen gemeinsam genutzten Waschraum. Wir planen einen Vorratsraum für Lebensmittel, und einen Hobby- und einen Spielraum. Natürlich müssen auch diese Flächen gebaut und später beheizt und unterhalten werden, und das leisten alle Bewohner*innen gemeinsam, indem sie ca. 8 Prozent mehr qm finanzieren als sie privat in den eigenen vier Wänden nutzen. Diese Gesamtsumme ist die Basis für die Berechnung der Miete, der Nebenkosten und der wohnungsbezogenen Pflichtanteile.
Gemeinschaftsflächen:
Gemeinschaftsflächen verfolgen ihren Zweck, indem sich das Wort „Gemeinschaft“ nicht allein auf die Bewohnerschaft bezieht, sondern auf das gesamte Haus und das Quartier. So entsteht z.B. die Stadtwerkstatt als Raum der Zusammenkunft des Gröninger Hofs und erster Anlaufpunkt für eine bunte Nachbarschaft.
Richtlinien für den Gröninger Hof als öffentlich geförderter Wohnraum
Fast alle Genossenschaftswohnungen, die im Gröninger Hof entstehen, werden als im Rahmen der „Förderrichtlinie für Baugemeinschaften in genossenschaftlichem Eigentum“ von der Investition- und Förderbank Hamburg (IFB) gefördert. Wer in welcher Wohnung wohnen darf, wird in den Belegungskriterien festgelegt. Was bedeutet das?
1. Einkommensgrenzen
In der Tabelle unten kannst Du mit deinem Brutto-Jahreseinkommen eine erste eigene Einschätzung vornehmen, in welcher Fallgruppe Dein Haushalt gehört. Diese Einschätzung brauchen wir für Deine Bewerbung. Eine genaue Einkommensberechnung gemäß § 8 HmbWoFG erfolgt später durch die Investition- und Förderbank Hamburg.
- Beispiel 1: Dein Haushalt ist ein 3-Personenhaushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind. Euer Haushalts- Brutto-Jahreseinkommen beträgt 53.000€. Hieraus ergibt sich, dass dein Haushalt zur Fallgruppe 1 gehört.
- Beispiel 2: Dein Haushalt ist ein 1-Personenhaushalt mit einem Erwachsenen. Dein Haushalts- Brutto-Jahreseinkommen beträgt 45.000€. Hieraus ergibt sich, dass dein Haushalt zur Fallgruppe 3 gehört.
„Bei der nachfolgenden Tabelle handelt es sich um beispielhafte Circa-Werte des Brutto- Jahreseinkommens für Angestellte, die ungefähr den Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG entsprechen. Sie sollen lediglich einen Anhaltspunkt zur Selbsteinschätzung geben und ersetzen nicht die individuelle Berechnung durch die Mitarbeiter der IFB Hamburg.“
2. Belegungsquote
Für die Wohnungen gelten klare Regeln, wie viele Haushalte mit welchem Einkommen im Gröninger Hof leben können. Darum ist es so wichtig, die eigene Fallgruppe zu kennen. Die Verteilung sieht so aus:
- Mindestens 30% der Haushalte gehören zur Fallgruppe 1 (dürfen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 60% überschreiten). Das sind ungefähr 27 Wohneinheiten.
- Variabel viele Haushalte gehören zur Fallgruppe 2 (dürfen die Einkommensgrenze zwischen 60 % und 100% überschreiten). Das sind ungefähr 45 Wohneinheiten.
- Höchstens 20% der Haushalte gehören zur Fallgruppe 3 (dürfen die Einkommensgrenze über 100% überschreiten). Das sind ungefähr 18 Wohneinheiten.
3. Miete
Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch nicht alle Kosten fest, um das Haus zu bauen. Darum können wir hier nur ungefähr darstellen, wie hoch die Miete für eine Wohnung im Gröninger Hof sein wird. Die Mieten errechnen sich aus den Kosten für die Bewirtschaftung, die Belastungen aus Zinsen plus Tilgung der Darlehen und weiteren Fixkosten des Gröninger Hofs. Alle Angaben sind 2023 berechnet und können sich ändern.
Je nach Fallgruppe wird es Mietzuschüsse geben, die dafür sorgen, dass beispielsweise die Miete für einen Haushalt mit niedrigem Einkommen der Fallgruppe 1 bei 7,00 EUR pro Quadratmeter (qm) im Monat liegen wird. Die Miete für Wohnungen der Fallgruppe 2 liegt bei 9,10 EUR und wer ein höheres Einkommen hat, zahlt 14,40 EUR pro qm monatlich. Ggf. wird es neben der Miete zusätzlich einen Gröninger-Hof-Soli geben.
Nach Bezug wird die Miete gemäß den Förderbedingungen alle 2 Jahre um 20 Cent pro qm monatlich steigen. Fünf Jahre nach Bezug wird das Einkommen erstmals durch die IFB überprüft und die Miete entsprechend dem dann vorliegenden Haushalseinkommen neu festgesetzt – das kann dazu führen, dass sich die Fallgruppe eines Haushaltes noch oben oder unten verändert.
AUFNAHME IN DIE BEWOHNERSCHAFT UND WEITERE INFORMATIONEN
In der Genossenschaft Gröninger Hof sind alle willkommen und können eintreten und auf diese Weise teilhaben. Wenn Du im Gröninger Hof wohnen möchtest, musst Du Dich als Haushalt bewerben.
Wie die Aufnahme in die Bewohnerschaft abläuft und weitere Details zum Wohnen im Gröninger Hof findest Du im Informationsbogen. Wenn Du Wohninteresse im Projekt Gröninger Hof hast, freuen wir uns über die Zusendung Deines ausgefüllten Interessentenbogens an info@groeninger-hof.de.
Wir suchen konkret 2-Personen und 3-Personen-Haushalte in der Fallgruppe 1 und 2. Hier könnt ihr Beispielgrundrisse entnehmen. Bei Interesse sendet gerne euren Interessentenbogen.
Wenn wir keine passende Wohnung für Dich haben, kannst Du Dich auf unsere Warteliste setzen.
Weiterführende Links
Weitere Informationen erhältst Du auch auf folgenden Seiten:
https://www.ifbhh.de
https://www.hamburg.de