Wohnen im Gröninger Hof

Stand Anfang 2023

Genossenschaftliches Wohnen

Wer in unserer Genossenschaft Mitglied ist, wohnt sicher wie im Eigentum und so flexibel wie in einer Mietwohnung. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht. Dafür gibt es viele Möglichkeiten den Wohn- und Lebensraum mitzugestalten.
Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern.
Alle Mitglieder sind die Eigentümer der Genossenschaft Gröninger Hof. Alle Mitglieder beteiligen sich finanziell mit Anteilen an der Genossenschaft Gröninger Hof – 1.000€ für die Mitgliedschaft und je 600€ pro qm Wohnfläche. Wer Anteile am Gröninger Hof besitzt, besitzt ein Stück der Genossenschaft. Die Anteile der Genossenschaft werden zur Realisierung des Bauvorhabens verwendet. Den Anteilen steht somit das Projekt bzw. später das Gebäude gegenüber.

Das besondere Wohnerlebnis

Eine Wohnung im Gröninger Hof ist keine gewöhnliche Wohnung. Sie ist an die Bedürfnisse der Bewohner*innen angepasst: Familien mit Kindern leben hier genauso gut, wie Wohngemeinschaften oder Singles.

Es wird 60 Wohneinheiten als 1-Personen, 2- Personen, 3-Personen, 4-Personen, 5-Personen und 6-Personenwohnungen geben, darunter fallen auch Einheiten für Alleinerziehende mit Kind, rollstuhlgerechte Wohnungen und barrierefreie Wohnungen. Dazu entstehen in 6 Clusterwohnungen 30 individuelle Clustereinheiten für ein bis zwei Personen. Mit Clusterwohnungen bieten wir Orte für Menschen an, die ein abgeschlossenes Zimmer mit eigenem Bad bewohnen und ihre große Wohnküche mit Mitbewohner*innen teilen.

Die in Summe dann 90 Wohneinheiten im Gröninger Hof alle werden eher klein sein, um viel Gemeinschaftsfläche mitbauen zu können: zum Feiern und Spielen, aber auch Räume, in denen Gäste übernachten und Bewohner*innen arbeiten – gemeinsam genutzte Flächen eben. Wir wollen nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern ein mit Leben gefülltes Haus.

Die Bewohner*innen sind vielfältig: Sie bringen unterschiedliche Erfahrung mit und tragen ihren Teil zu dem Ganzen bei. Alle beteiligen sich. Und irgendwann schwappt die Fülle über, auf die Straße, ins Viertel und in die Innenstadt. Gemeinsam gestalten wir Wohnen, Arbeiten und Leben in Hamburgs Altstadt neu.

Flächen neu gedacht: im Gröninger Hof entstehen Hybrid- und Gemeinschaftsflächen

Hybridflächen
Hybridflächen sind Flächen, die einen höheren Mehrwert für die Gemeinschaft und jeden Einzelnen bieten, wenn die Flächen zusammengefasst und gemeinschaftlich genutzt werden, statt individuell. Jede Wohnung leistet durch die Abgabe eines kleinen Teils an Wohnfläche einen Beitrag, sodass Hybridräume entstehen können. Die Hybridflächen verfolgen den Gedanken der Sharing Economy – teilen, statt besitzen.

Als hybride Flächen entstehen im Gröninger Hof entstehen z.B. Hobbyraum, Lebensmittelraum, Spielraum und Gruppenraum. Der hybride Wohnflächenanteil zu den „eigenen vier Wänden“ beträgt ca. 7%. Die Gesamtsumme ist die Basis für die Berechnung der Miete, der Nebenkosten und der wohnungsbezogenen Pflichtanteile.

Die im Gröninger Hof entstehenden Wohneinheiten werden bewusst eher klein sein, um dafür mehr gemeinschaftlich genutzte Flächen zu schaffen.

Gemeinschaftsflächen:
Gemeinschaftsflächen verfolgen ihren Zweck, indem sich das Wort „Gemeinschaft“ nicht allein auf die Bewohnerschaft bezieht, sondern auf das gesamte Haus und das Quartier erweitert. So entsteht z.B. die Stadtwerkstatt als Raum der Zusammenkunft des Gröninger Hofs und erster Anlaufpunkt mit Ausstrahlungscharakter in das Quartier.

Öffentlich geförderter Wohnraum

Die Genossenschaftswohnungen, die im Gröninger Hof entstehen, werden als im Rahmen der „Förderrichtlinie für Baugemeinschaften in genossenschaftlichem Eigentum“ von der Investition- und Förderbank Hamburg (IFB) gefördert. Wer in welcher Wohnung wohnen darf, wird in den Belegungskriterien festgelegt. Wir erklären nachfolgend, was das bedeutet.

1. Einkommensgrenzen

Wenn du eine Wohnung im Gröninger Hof beziehen möchtest, musst du zuerst prüfen, in welche Fallgruppe dein Haushalt gehört. In dieser Tabelle kannst du mit deinem Brutto-Jahreseinkommen eine erste eigene Einschätzung vornehmen, in welcher Fallgruppe dein Haushalt eingeordnet wird. Die genaue Einkommensberechnung gemäß § 8 HmbWoFG erfolgt später durch die Investition- und Förderbank Hamburg. Doch für die Bewerbung auf eine Wohnung ist es wichtig, eine Einschätzung zu machen.

  • Beispiel 1: Dein Haushalt ist ein 3-Personenhaushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind. Euer Haushalts- Brutto-Jahreseinkommen beträgt 53.000€. Hieraus ergibt sich, dass dein Haushalt zur Fallgruppe 2 gehört.
  • Beispiel 2: Dein Haushalt ist ein 1-Personenhaushalt mit einem Erwachsenen. Dein Haushalts- Brutto-Jahreseinkommen beträgt 45.000€. Hieraus ergibt sich, dass dein Haushalt zur Fallgruppe 4 gehört.

„Bei der nachfolgenden Tabelle handelt es sich um beispielhafte Circa-Werte des Brutto- Jahreseinkommens für Angestellte, die ungefähr den Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG entsprechen. Sie sollen lediglich einen Anhaltspunkt zur Selbsteinschätzung geben und ersetzen nicht die individuelle Berechnung durch die Mitarbeiter der IFB Hamburg.“

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an IFB Förderrichtlinie für Baugemeinschaften in genossenschaftlichem Eigentum, Gültig ab 01. Januar 2022, S. 64

2. Belegungsquote

Für die Wohnungen gelten klare Regeln, wie viele Haushalte mit welchem Einkommen im Gröninger Hof leben können. Darum ist es so wichtig, die eigene Fallgruppe zu kennen. Die Verteilung sieht so aus:

  • Mindestens 30% der Haushalte gehören zur Fallgruppe 1 (dürfen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 45% überschreiten). Das sind ungefähr 27 Wohneinheiten.
  • Variabel viele Haushalte gehören zur Fallgruppe 2 (dürfen die Einkommensgrenze zwischen 45 % und 65% überschreiten). Das sind ungefähr 27 Wohneinheiten.
  • Höchstens 20% der Haushalte gehören zur Fallgruppe 3 (dürfen die Einkommensgrenze zwischen 65 % und 100% überschreiten). Das sind ungefähr 18 Wohneinheiten.
  • Höchstens 20% der Haushalte gehören zur Fallgruppe 4 (dürfen die Einkommensgrenze über 100% überschreiten). Das sind ungefähr 18 Wohneinheiten.
  • Alle weiteren Wohnungen stehen Haushalten aus der Fallgruppe 2 zur Verfügung, das sind ungefähr 23.

3. Miete

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch nicht alle Kosten fest, um das Haus zu bauen. Darum kann nur ungefähr errechnet werden, wie hoch die Miete für eine Wohnung im Gröninger Hof sein wird. Die Mieten errechnen sich aus den Kosten für die Bewirtschaftung, die Belastungen aus Zinsen plus Tilgung der Darlehen und weiteren Fixkosten des Gröninger Hofs. Alle Angaben sind 2022 berechnet und können sich ändern.

Je nach Fallgruppe wird es Mietzuschüsse geben, die dafür sorgen, dass beispielsweise die Miete für einen Haushalt mit niedrigem Einkommen der Fallgruppe 1 ungefähr bei 6,90 EUR pro Quadratmeter (qm) im Monat liegen wird. Die Miete für Wohnungen der höheren Fallgruppen werden ungefähr bei 7,80 EUR und 8,80 EUR pro qm monatlich liegen und wer ein höheres Einkommen hat, zahlt ungefähr 14,10 EUR pro qm monatlich. Ggf. wird es neben der Miete zusätzlich einen Gröninger-Hof-Soli geben.

Nach Bezug wird die Miete gemäß den Förderbedingungen alle 2 Jahre um 20 Cent pro qm monatlich steigen wird. Fünf Jahre nach Bezug wird das Einkommen erstmals durch die Investitions- und Förderbank Hamburg überprüft und die Miete entsprechend dem dann vorliegenden Haushalseinkommen neu festgesetzt. Die Einkommensüberprüfung nach 5 Jahren kann ergeben, dass sich die Fallgruppe eines Haushaltes noch oben oder unten verändert.

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an IFB Förderrichtlinie für Baugemeinschaften in genossenschaftlichem Eigentum, Gültig ab 01. Januar 2022, S. 27

4. Wohnungsgrößen

Es gibt Richtlinien, die vorgeben wie groß die Wohnungen sein dürfen, je nachdem wie viele Menschen in ihr wohnen. Diese Tabelle gibt einen ersten Überblick, welche Wohnfläche deine Wohnung im Gröninger Hof haben darf


Zusammenfassung

AUFNAHME IN DIE BEWOHNER*INNENSCHAFT UND WEITERE INFORMATIONEN

In der Genossenschaft Gröninger Hof sind alle willkommen und können eintreten und auf diese Weise teilhaben. Wohnungen, die hier entstehen, werden einer bestimmten Gruppe von Mitgliedern angeboten, der Bewohnerschaft. Für diese Bewohnerschaft muss man sich als Haushalt bewerben. Wir bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen zum gegenseitigen Kennenlernen an.

Wie die Aufnahme in die Bewohnerschaft abläuft, kannst Du dem Informationsbogen entnehmen. Wenn du Wohninteresse im Projekt Gröninger Hof hast, freuen wir uns über die Zusendung deines ausgefüllten Interessentenbogens an info@groeninger-hof.de

Weiterführende Links

Weitere Informationen erhältst du auch auf folgenden Seiten:
https://www.ifbhh.de
https://www.hamburg.de

Stand Anfang 2023