Wohnen

Stand Sommer 2025

Genossenschaftliches Wohnen


Bei uns wohnt ihr sicher wie im Eigentum und so flexibel wie in einer Mietwohnung. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, den Wohn- und Lebensraum mitzugestalten.

Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern und alle Mitglieder beteiligen sich finanziell mit Anteilen an der Genossenschaft Gröninger Hof eG – 1.000€ für die Mitgliedschaft und 600€ pro qm Wohnfläche. Wer Anteile an der Genossenschaft besitzt, besitzt ein Stück Gröninger Hof. Die Genossenschaftsanteile sind unser Eigenkapital zur Realisierung des Bauvorhabens und allen Mitgliedern gehört im übertragenen Sinne ein Teil des Hauses.

Im Gröninger Hof entstehen 90 Wohneinheiten. Diese sind, bis auf wenige Einzelfälle, inzwischen alle vergeben und wir können euch aktuell keine Wohnungen mehr anbieten.

So bedauerlich wir dies finden, freuen wir uns gleichzeitig über das große Interesse an den Wohnungen im Gröninger Hof. Diese Erfolgsgeschichte möchten wir hier nicht enden lassen. Es ist daher weiterhin möglich, Wohninteresse anzumelden. Und die Genossenschaft wird die Möglichkeiten für weitere Projekte ausloten.

Wohnen im Gröninger Hof: Das besondere Wohnerlebnis

Eine Wohnung im Gröninger Hof ist keine gewöhnliche Wohnung. Der Wohnungsmix ist vielfältig und an die Bedürfnisse der Bewohner*innen angepasst: Familien mit Kindern leben hier genauso gut wie Wohngemeinschaften oder Singles.

Es wird 60 Wohneinheiten als 1-Personen, 2-Personen, 3-Personen, 4-Personen und 5-Personen-Wohnungen geben, darunter fallen auch Einheiten für Alleinerziehende mit Kind, rollstuhlgerechte und barrierefreie Wohnungen. Dazu entstehen in 6 Clusterwohnungen 30 individuelle Einheiten für ein bis zwei Personen. Mit Clusterwohnungen bieten wir Orte für Menschen an, die ein abgeschlossenes Zimmer mit eigenem Bad bewohnen und ihre Wohnküche mit Mitbewohner*innen teilen.

Die in Summe 90 Wohneinheiten im Gröninger Hof sind eher klein. Dafür gibt es viele Gemeinschaftsflächen: Zum Feiern und Spielen, Werken oder Wäsche waschen. Diese Räume (“Hybridflächen”) sind in der Miete enthalten. Zusätzlich wird es Gästezimmer und ein Gemeinschaftsbüro geben. Diese Räume müssen extra angemietet werden.  

Wir wollen nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern ein mit Leben gefülltes Haus.

Und irgendwann schwappt das Leben über, auf die Straße, ins Viertel und in die Innenstadt. Gemeinsam gestalten wir Wohnen, Arbeiten und Leben in Hamburgs Altstadt neu.


Flächen neu gedacht: im Gröninger Hof entstehen Hybrid- und Gemeinschaftsflächen

Hybridflächen

Teilen statt Besitzen lautet unsere Devise und daher gibt es bei uns Hybridflächen. Hybridfläche heißt zum Beispiel: Nicht in jeder Wohnung steht eine Waschmaschine und verbraucht Platz, sondern es gibt einen gemeinsam genutzten Waschraum. Wir planen einen Vorratsraum für Lebensmittel, einen Fitnessraum, einen Hobbyraum und ein Spielzimmer exklusiv für die Kinder im Haus. Natürlich müssen auch diese Flächen gebaut, später beheizt und unterhalten werden und das leisten alle Bewohner*innen gemeinsam, indem sie ca. 8 Prozent mehr qm finanzieren und mieten als sie privat in den eigenen vier Wänden nutzen. Diese Gesamtsumme ist die Basis für die Berechnung der Miete, der Nebenkosten und der wohnungsbezogenen Pflichtanteile.

Gemeinschaftsflächen:
Gemeinschaftsflächen sind Räume und Treffpunkte für die ganze Hausgemeinschaft. Das Highlight ist ein Gemeinschaftsraum auf dem Dach – mit Dachterrasse und Blick über Hamburg. Ein besonderer Raum wird die Werkstatt im Erdgeschoss. Sie ist offen für alle Menschen im Quartier. Hier werden zukünftige Kurse, Ausstellungen und ähnliches stattfinden können.

Richtlinien für den Gröninger Hof als öffentlich geförderter Wohnraum

Alle Wohnungen, die im Gröninger Hof entstehen, werden im Rahmen der „Förderrichtlinie für Baugemeinschaften in genossenschaftlichem Eigentum“ von der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) gefördert. Wer in welcher Wohnung wohnen darf, wird in den Belegungskriterien festgelegt. Was bedeutet das?

1. Einkommensgrenzen & Belegungsquote

Es stellt sicher, dass Menschen aus allen finanziellen Lagen Wohnraum im Gröninger Hof finden können. Es gelten klare Regeln, wie viele Haushalte mit welchem Einkommen im Gröninger Hof leben können. Jeder Haushalt wird anhand seines Brutto-Jahreseinkommens in eine von mehreren Fallgruppen eingeordnet. Die Anzahl der Haushalte jeder Fallgruppe wird durch die Förderrichtlinie für Baugemeinschaften vorgegeben.

Das erste Kriterium betrifft also Dein Einkommen. Die Richtlinie der IFB Hamburg legt fest, in welche der sogenannten Fallgruppen Dein Haushalt gehört.

Deine Fallgruppe findest Du mit Hilfe des IFB-Rechners. Alternativ kannst Du Dich aus der aktuellen Förderrichtlinie (Abschnitt A. 1 Kleingenossenschaften) an der Einkommens- und Fallgruppentabelle orientieren. Diese Einschätzung brauchen wir für Bewerbungen auf Wohnungen sowie die spätere Vermietung. Eine genaue Einkommensberechnung gemäß § 8 HmbWoFG erfolgt später durch die Investitions- und Förderbank Hamburg.

Die Belegungsquote stellt sicher, dass die festgelegte Anzahl an Haushalten der verschiedenen Fallgruppen im Haus wohnen werden. Darum ist es so wichtig, die eigene Fallgruppe zu kennen. Die Verteilung der Belegungsquote kannst Du aus der aktuellen Förderrichtlinie (Abschnitt A. 1 Kleingenossenschaften) entnehmen.

2. Miete

Die Mieten orientieren sich die ersten 40 Jahre ebenfalls an der Förderrichtlinie, siehe vorheriger Absatz. Sie ist abhängig von Deiner Fallgruppe. Und wird von der Stadt Hamburg festgelegt.

Die Mieten für die Gästezimmer und das Gemeinschaftsbüro werden marktüblich sein, können im Moment jedoch noch nicht festgelegt werden.

Mit Stand 2025 liegt die Miete für einen Haushalt mit niedrigem Einkommen der Fallgruppe 1 bei 7,25€ pro Quadratmeter (qm). Die Miete für Wohnungen der Fallgruppe 2 liegt bei 9,35€ und wer ein höheres Einkommen hat, zahlt 12,25€ bis 16,35€ pro qm monatlich.

Die Mieten steigen nur moderat, um die Inflation auszugleichen. Auch die Steigerung wird von der Stadt Hamburg bestimmt. Aktuell wird nach Bezug die Miete alle 2 Jahre um 30 Cent pro qm monatlich steigen. Fünf Jahre nach Bezug wird das Einkommen erstmals durch die IFB überprüft und die Miete entsprechend des dann vorliegenden Haushalseinkommens neu festgesetzt – das kann dazu führen, dass sich die Fallgruppe eines Haushaltes nach oben oder unten verändert.

AUFNAHME IN DIE BEWOHNERSCHAFT UND WEITERE INFORMATIONEN

Aktuell können wir euch keine Wohnungen mehr anbieten.

Unabhängig davon sind neue Mitglieder in der Genossenschaft weiterhin herzlich willkommen. Ihr könnt euch vorstellen, zukünftig in einem Projekt der Gröninger Hof eG zu wohnen? Dann sendet einen ausgefüllten Interessentenbogen an info@groeninger-hof.de. Wir werden euch kontaktieren, sollten in der Zukunft wieder Wohnungen zur Verfügung stehen.

Für die Vergabe freier Wohnungen haben wir einen Belegungsbeirat eingesetzt. In ihm sind Vertreter*innen der verschiedenen Wohnformen, aber auch der sozialen Träger und aus dem Gewerbebereich vertreten. Der Beirat entwickelt Kriterien für die Vergabe der Wohnungen und wird zukünftig Empfehlungen zur Vergabe freier Wohnungen aussprechen.

Weiterführende Links

Weitere Informationen erhältst Du auch auf folgenden Seiten:

kurzzusammenfassung-ifb-foeri-baugemeinschaften-data.pdf
https://www.ifbhh.de
https://www.hamburg.de